AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen Andreas Kluth und dem jeweiligen Vertragspartner, der namentlich (auch juristische Personen) im Angebot oder Vertrag benannt wird (im folgenden als Kunde/Kunden bezeichnet).

2. Angebot

Es gibt keine Bindefrist für ein schriftlich oder mündlich erstelltes Angebot.

3. Vertrag

Ein Vertrag zwischen Andreas Kluth und dem Kunden entsteht grundsätzlich in schriftlicher Form. Dabei gilt, dass der Vertrag nach sieben Kalendertagen vom Kunden unterschrieben Andreas Kluth zugegangen ist.

Dabei gilt der Poststempel als erster Kalendertag und die Nachweispflicht unterliegt dem Kunden.

4. Rücktritt vom Vertrag / Storno

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Stornogebühren wie folgt berechnet:

bei Absage

bis 2 Monate vor dem Termin: 45,- € pauschal

bis 4 Wochen vor dem Termin: 65,- € pauschal

bis 14 Tage vor dem Termin: 120,- € pauschal

bis zum/am Veranstaltungstag 100% des vereinbarten Honorars

 

 

Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist möglich, jedoch kann dann der Kunde Regressansprüche in Höhe von 100% der Mehrkosten für einen gleichwertigen DJ stellen. Die erstattungsfähigen Mehrkosten betragen maximal 1/3 des miteinander abgeschlossenen Vertrages.

 

Regressansprüche gegen Andreas Kluth entfallen bei unabwendbaren Ereignissen (z.B. schwere Krankheit, technischer Ausfall, Unfall, …)

 

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat beiderseitig so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per Email zu erfolgen.

5. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Andreas Kluth verursacht worden ist.

 

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Andreas Kluth, die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

 

Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt.

 

 

6. GEMA-Gebühren

Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

 

Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung auch MP3-Titel eingesetzt werden.

 

Eine entsprechende Meldung gegenüber der GEMA unterliegt dem Kunden.

 

Bei reinen Privatveranstaltungen können die GEMA-Gebühren (keine rechtsverbindliche Auskunft) entfallen.

 

7. Allgemeines

 

Die Programmgestaltung obliegt einzig Andreas Kluth. Er unterliegt keinerlei Weisungen vom Veranstalter oder eines Dritten. Jedoch wird Andreas Kluth bemüht sein, Musikwünsche zu erfüllen. Ein Anspruch auf Erfüllung eines jeden Musikwunsches besteht jedoch nicht.

In der Auftrittsdauer ist der Auf- und Abbau der Anlage nicht enthalten. Unter Auftrittsbeginn zählt auch die Musikuntermalung / Hintergrundbeschallung (z.B. beim Gang ans Buffet). Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung des Engagements noch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene Stunde wird dabei mit 28.- € berechnet. Bei Pauschalarrangements (Open End) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Programms besteht auch dann nicht, wenn nur sehr wenige Gäste das Programm zur Hintergrunduntermalung nutzen. DJ Kevin Kreul ist dann berechtigt, das Programm zu beenden. Der Veranstalter stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe des Aufbauortes zur Verfügung.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

 

Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken.

 

Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

9. Behördliche und sonstige Vorschriften

Der Kunde versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, alle Genehmigungen eingeholt wurden und sämtliche Auflagen eingehalten werden.

10. Honorar

Das Honorargeheimnis ist zu wahren.

 

Das Honorar ist entsprechend der im Vertrag fixierten Vereinbarung zu zahlen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Andreas Kluth und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Aachen vereinbart.